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Ohne Spenden geht es nicht

Der Ortsverband Langenzenn besitzt kein eigenes Vermögen. Wir unterhalten keine eigene Parteikasse. Natürlich haben wir dennoch Ein- und Ausgaben. Diese verwalten wir mit Hilfe und bei unserem übergeordeten Kreisverband Fürth-Land.

Das ist Gut so und macht die Buchhaltung für uns Leichter. So behalten wir den Kopf frei für die wesentlichen Dinge unserer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Bespiele unserer Einnahmen:

  • Spenden
  • Verkaufserlöse auf Feste, Weihnachtsmarkt, etc.

Beispiele für unserer Ausgaben:

  • Plakatwerbung z.B. Großflächen am Stadteingang
  • Onlinewerbung z.B. bei Facebook und Co.
  • Printwerbung z.B. im Langenzenner Mitteilungsblatt
  • Versorgung auf Veranstaltungen (Fingerfood, Giveaways)
  • Aufwandsentschädigung für Vorträge/Redner/Besichtigunen/Führungen

Jeder Euro zählt

Wir benötigen jede Spende um auch weiterhin ehrenamtlich und engagiert Grüne Ziele in Langenzenn verfolgen zu können. Mit Ihrer Spende an unserer Kreisverband unterstützen Sie uns direkt für Starke Grüne in der Region:

Spendenkonto für Langenzenn
Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Fürth-Land
Verwendungszweck: OV Langenzenn
BANK: Sparkasse Fürth
IBAN: DE59 7625 0000 0009 3566 68
BIC: BYLADEM1SFU

Spendenquittung

Wenn Sie Ihre Adresse unserem Schatzmeister bekanntgeben, dann wird er Ihnen eine Spendenbescheinigung zur einkommensteuerlichen Beachtung ausstellen. Mehr Informationen zur steuerlichen Wirkung: Wikipedia

Ihr Spende hilft uns Doppelt

Aufgrund der bundesstaatlichen Bezuschussung von „Kleinspenden“ erhalten wir zu Ihrem Spendenbetrag eine staatliche Zulage. Spenden von natürlichen Personen werden im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien mit 0,45 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt. Beispiel: Spenden Sie uns 100 Euro, so können wir mit 145 Euro rechnen.

Unzulässige Spenden

Gemäß § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen:

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Parlamentsfraktionen und -gruppen
  • von gemeinnützigen Organisationen inklusive der parteinahen Stiftungsvereine ("politische Stiftungen")
  • aus dem nicht-EU Ausland (außer von deutschen oder europäischen Unternehmen, von Einzelspendern bei weniger als 1.000 Euro oder an Parteien von Nationalen Minderheiten)
  • von Berufsverbänden, sofern diese Spenden mehr als zehn Prozent ihrer Einnahmen ausmachen oder sie eine Spende nur durchleiten
  • von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen
  • anonyme Spenden von mehr als 500 Euro
  • Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden;
  • Spenden mit einer Provision von mehr als 25 % der Spende.

 

Kalender

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